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Whistleblowing

Hinweisgeberschutz: Seit 17.12.2023 für alle Unternehmen gesetzlich verpflichtend

Whistleblower sind Hinweisgeber in Unternehmen, die auf mögliche Missstände aufmerksam machen wollen. Das können Beschäftigte, Geschäftspartner, Kunden oder anderen Stakeholder sein. Seit dem 2. Juli 2023 gibt es für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern die Pflicht, ein internes Hinweisgebersystem einzuführen. Seit dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen von bis zu 250 Mitarbeitern.

Dabei regelt das Hinweisgeberschutzgesetz, welches die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, insbesondere den Schutz von Hinweisgebern und sonstigen von einer Meldung betroffenen Personen. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass ihnen infolge bzw. aufgrund von Meldungen keine Benachteiligungen drohen.

Die Anforderungen an die Schaffung und Bereithaltung einer gesetzeskonformen internen Meldestelle machen vielen Unternehmen zu schaffen. Die teilweise durchaus schwierigen Schnittstellen zum Datenschutz und die Frage der Akzeptanz bei den Beschäftigten bewegen viele Unternehmen dazu, die interne Meldestelle an eine fachlich geeignete externe Stelle zu vergeben.
Titelbild Whistleblowing

Ihre Rundum-Lösung zum Hinweisgeberschutz als externe Meldestelle

Als Ihr Rundum-Partner für alle rechtlichen Belange im Unternehmensrecht setzen wir sämtliche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie alle damit verbundenen datenschutzrechtlichen Anforderungen um.

In enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern im Unternehmen stellen wir im Umgang mit eingegangenen Hinweisen die absolute Vertraulichkeit und Neutralität im Umgang mit den Hinweisen sicher. Unser wichtigstes Ziel ist es dabei, die Angelegenheiten möglichst objektiv und zielstrebig aufzuarbeiten. Ein entscheidender Teil dieses Prozess ist es, Maßnahmen zur Abschaffung der jeweiligen Missstände zu erarbeiten und gemeinsam mit Ihnen zu implementieren.

Als externe Meldestelle bieten wir den Vorteil, mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Bei der Übernahme der Aufgabe durch eigene Mitarbeiter können persönliche Interessen die Aufdeckung der Missstände behindern bzw. mögliche Hinweisgeber von vorneherein abschrecken. Damit steigt das Risiko eines Imageschadens oder eines Reputationsverlustes. Eine extern organisierte Meldestelle die von der Geschäftsleitung unterstützt und anerkannt wird, kann unter den Mitarbeitern oft ein höheres Vertrauensniveau erreichen.
kleines Bild Whistleblowing

Unsere Leistungen, Ihre Vorteile

  • Einrichtung und Bereithaltung eines DSGVO-konform gehosteten digitalen Hinweisgebersystems
  • Ermöglichung anonymer sowie vertraulicher Meldungen
  • Sicherstellung der absoluten Vertraulichkeit
  • Unterstützung bei der internen Aufarbeitung
  • Einhaltung der Anforderungen der Hinweisgeberschutzgesetztes sowie der Anforderungen von DSGVO, BDSG sowie ggf. sonstiger für Sie geltende Datenschutzgesetze
  • Unterstützung bei der internen Kommunikation zum Hinweisgebersystem

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Dann lesen Sie hier unseren ausführlichen Artikel zum Thema: